Endet die Zulassung eines Vertragsarztes oder -therapeuten in einem zulassungsbeschränkten Bezirk, muss die KV auf dessen Antrag diesen Vertragsarztsitz ausschreiben, wenn die Praxis von einem Nachfolger weitergeführt werden soll.
Diese Praxen werden offiziell im KV-Blatt bei den Arztsitzausschreibungen
veröffentlicht. Sofern mehrere Bewerbungen erfolgen, entscheidet der Zulassungsausschuss
nach folgenden Bewerberkriterien:
berufliche Eignung
familiäre Bindung des Praxisbewerbers (Ehegatte oder Kind)
Tätigkeit als Job-Sharing-Partner des
bisherigen Vertragsarztes, soweit die Tätigkeit fünf Jahre besteht
bei einer Gemeinschaftspraxis: Einverständnis der Partner
Der Praxisabgeber muss den Antrag auf Ausschreibung möglichst acht bis neun
Monate im Vorfeld an die KV Berlin richten, damit eine nicht angreifbare
Nachfolgezulassung erfolgen und die Praxis ohne Unterbrechung weiterlaufen kann.
Auch wenn der abgabewillige Arzt
bereits einen Nachfolger favorisiert, kann die Praxisübergabe und die
anschließende Zulassung generell nur nach Arztsitzausschreibung des Arztsitzes
wie oben beschriebenen erfolgen.