Versorgungsgrade der verschiedenen Arztgruppen

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin hat die neuen Versorgungsgrade festgestellt und im Gültigkeitszeitraum ab dem 02.03.2011 beschlossen. Der vollständige Beschlusstext wurde in den Amtlichen Bekannmachungen im KV-Blatt 04/2011 veröffentlicht. Per Mausklick auf einen der folgenden Links gelangen Sie zur gewünschten Übersicht über die Planungsbereiche und Arztgruppen mit oder ohne Zulassungsbeschränkungen.

 

Versorgungsgrade im Überblick

Die folgende Übersicht zeigt die Planungsbereiche und Arztgruppen, für die nach dem Stand vom 01.01.2011 Zulassungsbeschränkungen gelten und für die früher angeordnete Zulassungsbe-
schränkungen inzwischen wieder aufgehoben worden sind (mit Angabe des Versorgungsgrades in Prozent). Normaldruck bedeutet "gesperrt".  Fettdruck bedeutet "entsperrt"
 
Bezirk/Fachgruppe Anästh. Aug. Chir. F.t.Int. Gyn. HNO Haut. Kind.
Berlin 107,1 /4 116,0 151,0 142,2 110,4 123,6 120,8 130,2
 
Bezirk/Fachgruppe Nerv. Orth. ärztl. Psych. ausschl.
K+J PT
nichtärztl. Psych. Rönt. Urol. Haus
 Berlin 120,3 118,1 160,2 160,2 160,2 129,4 110,4 109,2/ 19

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Fachgruppen mit neuen Zulassungsbeschränkungen

Fachgruppen, für die zum Stichtag am 01.01.2011 im Planungsbereich Berlin, Bundeshauptstadt, im Zulassungsbezirk Berlin Zulassungsbeschränkungen neu angeordnet worden sind:

Berlin, Bundeshauptstadt: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten *

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Fachgruppen, für die Zulassungsbeschränkungen wieder aufzuheben sind
Fachgruppen, für die zum Stichtag am 01.01.2011 im Planungsbereich Berlin, Bundeshauptstadt, im Zulassungsbezirk Berlin zuvor angeordnete Zulassungsbeschränkungen wieder aufzuheben sind; in Klammern jeweils die Anzahl der Praxissitze, die am 01.01.2011 unter Berücksichtigung etwa schon vorliegender, vor dem Stichtag 01.01.2011 eingereichter Anträge noch besetzt werden konnten oder aufgrund des zu berücksichtigenden Mindestanteils bei Psychotherapeuten noch besetzt werden können:

Berlin, Bundeshauptstadt: Anästhesisten (4)


Berlin, Bundeshauptstadt: Hausärzte (19)

* unter Beachtung des Mindestversorgungsanteils in Höhe von 20 % für Ärzte und Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche betreuen (§ 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V)

Achtung: Über Anträge auf (Neu-) Zulassung entscheidet der Zulassungsausschuss. Bei dem Auswahlverfahren berücksichtigt der Zulassungsausschuss nur fristgerecht und formell vollständig abgegebene Zulassungsanträge, d.h., Anträge, die bis 31.05.2011 eingereicht wurden (Datum des Poststempels).

Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
– berufliche Eignung
– Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit
– Approbationsalter
– Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V

Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern sollen die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und ihre Beurteilung in Hinblick auf die bestmögliche Versorgung der Versicherten berücksichtigt werden.

Hinweis: Die Bewerbungsfrist ist am 31.05.2011 abgelaufen, die Arztsitze sind zwischenzeitlich wieder besetzt.

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Arztgruppen mit Änderungen in den Zulassungsbeschränkungen
Die folgende Übersicht zeigt die Planungsbereiche und Fachgruppen, für die nach dem Stand vom 01.01.2011 Zulassungsbeschränkungen gelten (X) und für die früher angeordnete Zulassungsbeschränkungen inzwischen wieder aufgehoben worden sind (mit Angabe der Zahl der Praxissitze, die am 01.01.2011 unter Berücksichtigung etwa schon vorliegender, vor dem 01.01.2011 eingereichter Anträge noch besetzt werden durften oder aufgrund des zu berücksichtigenden Mindestanteils bei Psychotherapeuten noch offen waren).
 
Bezirk/Fachgruppe Anästh. Aug. Chir. F.t.Int. Gyn. HNO Haut Kind.
Berlin
4
X
X
X
X
X
X
X
 
Bezirk/Fachgruppe Nerv. Orth. ärztl. PT nichtärztl. PT ausschl. KiJu-PT Rönt. Urol. Haus
Berlin
X
X
X
X
X
X
X
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(Quelle: KV Berlin)

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