Medizinische Versorgungszentren sind fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte als Vertragsärzte oder als Angestellte tätig sind.
MVZ bieten eine fachübergreifende ambulante Versorgung aus einer Hand und unter einem Dach an. Dadurch, dass für Ärzte unterschiedlicher Fachgruppen die Möglichkeit besteht, mit anderen Beteiligten eng zusammenzuarbeiten, soll eine besonders umfassende und sektorenübergreifende Versorgung angeboten werden. Für Ärzte und Psychotherapeuten bieten MVZ die Chance, als Angestellte an der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung gesetzlich Versicherter teilzunehmen, ohne die mit einer Praxisgründung verbundenen wirtschaftlichen Risiken tragen zu müssen.
Zulassung und Gründung
Ein MVZ kann von jedem Leistungserbringer gegründet werden, der aufgrund von Zulassung, Ermächtigung oder Vertrag an der medizinischen Versorgung gesetzlich Versicherter teilnimmt. Das können neben Vertragsärzten und -psychotherapeuten auch Apotheker, zugelassene Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Heil- und Hilfsmittelerbringer sein. Voraussetzungen für die Zulassung eines MVZ sind:
- fachübergreifende Tätigkeit
- Gesellschafter mit der erforderlichen Gründereigenschaft
- Vorlage eines Gesellschaftsvertrags
- Benennung eines ärztlichen Leiters
- alle beteiligten Ärzte bzw. Psychotherapeuten müssen an einem Standort arbeiten
Außerdem:
Ein MVZ kann sich dieser Rechtsformen bedienen:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
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(Quelle: KV Berlin)