Zwar ist es immer noch das Ziel etlicher Ärzte, eine Einzelpraxis zu gründen oder zu übernehmen und Patienten ambulant zu behandeln. Doch in den vergangenen Jahren sind mehrere Formen der Zusammenarbeit in der Arztpraxis entstanden. Diese bringen je nach Berufsbedürfnis unterschiedliche Vorteile mit sich, zum Beispiel flexiblere Arbeitszeiten oder ein geringeres finanzielles Risiko bei der Niederlassung. Dabei haben sich folgende Möglichkeiten der ärztlichen Zusammenarbeit in der ambulanten Praxis herausgebildet:
Die Praxisgemeinschaft:Ein
Zusammenschluss von mindestens zwei Vertragsärzten oder -psychotherapeuten, die
in gemeinsamen Räumen arbeiten, Geräte und Personal gemeinsam nutzen, sonst
aber unabhängig voneinander bleiben.
Die Berufsausübungsgemeinschaft:Mindestens zwei
Vertragsärzte oder -psychotherapeuten bilden wirtschaftlich und organisatorisch
eine Einheit mit gemeinsamen Patientenstamm und gemeinsamer Abrechnung.
Job-Sharing:Bei dieser
besonderen Form der Berufsausübungsgemeinschaft mit Senior- und Juniorpartner erhält
der hinzukommende Arzt oder Psychotherapeut eine beschränkte Zulassung trotz
Zulassungssperre. Jedoch kann das Leistungsvolumen der bisherigen Praxis nicht
ausgeweitet werden.