Bei einer Praxisgemeinschaft handelt es sich vor allem um eine Kostengemeinschaft. Dabei schließen sich zwei oder mehr Vertragsärzte oder -psychotherapeuten zusammen, um in gemeinsamen Praxisräumen ihre medizinischen Leistungen anzubieten. Sie bleiben jedoch selbstständig und unabhängig voneinander.
Zwar können die beteiligten Vertragsärzte zusammen Mitarbeiter
beschäftigten und gemeinsam die Praxisräume und -einrichtung nutzen. Aber sie
führen getrennte Patientenkarteien, rechnen ihre medizinischen Leistungen
getrennt ab und treten auch gegenüber ihren Patienten und der Kassenärztlichen
Vereinigung (KV) selbstständig auf.
Eine Genehmigung für Praxisgemeinschaften ist nicht nötig, die Ärzte bzw.
Psychotherapeuten müssen die KV Berlin jedoch davon unterrichten. Eine
spezielle Form von Praxisgemeinschaften sind neben Apparate- auch
Laborgemeinschaften. Für diese gelten die Richtlinien der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung.
Rahmenbedingungen für die Gründung einer Praxisgemeinschaft sind:
- Arztregistereintrag und
Zulassung aller beteiligten Ärzte
- getrennte Abrechnung
- getrennter Patientenstamm