Niederlassung

Wer als Arzt oder Psychotherapeut Kassenpatienten ambulant behandeln will, benötigt eine Zulassung als Vertragsarzt. Das Ziel zahlreicher Ärzte und Psychotherapeuten ist, sich als Vertragsärzte in freier Praxis niederzulassen.

Voraussetzungen zur Niederlassung

Voraussetzung für eine Niederlassung ist der Eintrag ins Arztregister sowie ein schriftlicher Antrag auf Zulassung an den Zulassungsausschuss, einem Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung, in dem paritätisch Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Krankenkassen sitzen. Dieses Gremium prüft und bewilligt den Antrag auf der Grundlage der Regelung des SGB V und der Zulassungsverordnung-Ärzte. Nach Bewilligung der Zulassung darf sich der Arzt Vertragsarzt nennen. Folgende Voraussetzungen müssen für eine Zulassung als Vertragsarzt erfüllt sein:

  • Approbation als Arzt oder Psychotherapeut, außerdem bei Psychotherapeuten ein Abschluss an einem staatlich anerkannten Institut oder staatlicher Abschluss in einem der drei Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
  • Arztregistereintrag
  • Schriftlicher Antrag auf Zulassung an den Zulassungsausschuss

Bei Fragen zur Niederlassung berät Sie das Service-Center. Darüber hinaus informiert die KV Berlin im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Beratung auch über Niederlassung in persönlichen Beratungsgesprächen oder in den Veranstaltungen des jährlichen Seminarzyklusses.

(Quelle: KV Berlin)

Service

Für Ihre Anfragen steht Ihnen unser Service-Center zur Verfügung:

Tel.: 030 / 31003 - 999
Fax: 030 / 31003 - 900
E-Mail: service-center@kvberlin.de

Mehr Informationen

Hälftige Zulassung? Was nun!
Vortrag vom 01.04.2009/
Referentin: Daria Katschinski

Termine

Existenzgründertage im Seminarzyklus der KV Berlin
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