Wer als Arzt oder Psychotherapeut Kassenpatienten ambulant behandeln will, benötigt eine Zulassung als Vertragsarzt. Das Ziel zahlreicher Ärzte und Psychotherapeuten ist, sich als Vertragsärzte in freier Praxis niederzulassen.
Voraussetzungen zur Niederlassung
Voraussetzung für eine Niederlassung ist der Eintrag ins Arztregister sowie
ein schriftlicher Antrag auf Zulassung an den Zulassungsausschuss, einem Gremium
der gemeinsamen Selbstverwaltung, in dem paritätisch Mitglieder der
Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Krankenkassen sitzen. Dieses
Gremium prüft und bewilligt den Antrag auf der Grundlage der Regelung des SGB V
und der Zulassungsverordnung-Ärzte. Nach Bewilligung der Zulassung darf sich
der Arzt Vertragsarzt nennen. Folgende Voraussetzungen müssen für eine
Zulassung als Vertragsarzt erfüllt sein:
- Approbation als Arzt oder Psychotherapeut, außerdem bei Psychotherapeuten
ein Abschluss an einem staatlich anerkannten Institut oder staatlicher Abschluss
in einem der drei Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse,
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
- Arztregistereintrag
- Schriftlicher Antrag auf Zulassung an den Zulassungsausschuss
Niederlassungsfahrplan: Damit Sie Ihre Patienten in der eigenen Praxis behandeln
können
Die KV Berlin will Ärzten und Psychotherapeuten jederzeit und auf jeder
Station des Weges in die eigene Praxis ein verlässlicher Partner sein.
Mit dem Niederlassungsfahrplan
der KV Berlin bekommen Niederlassungswillige einen Wegweiser an die Hand, der
Ihnen hilft an alles Wichtige im Vorfeld der Niederlassung zu denken –
vom Planen der Finanzierung, den Niederlassungsvoraus-
setzungen bis hin zu gesetzlichen Anforderungen.
Bei Fragen zur Niederlassung berät Sie das Service-Center. Darüber hinaus
informiert die KV Berlin im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Beratung auch
über Niederlassung in persönlichen Beratungsgesprächen oder in den Veranstaltungen
des jährlichen Seminarprogramms.
(Quelle: KV Berlin)