Wer als Arzt oder Psychotherapeut Kassenpatienten ambulant behandeln will, benötigt eine Zulassung als Vertragsarzt. Das Ziel zahlreicher Ärzte und Psychotherapeuten ist, sich als Vertragsärzte in freier Praxis niederzulassen.
Voraussetzungen zur Niederlassung
Voraussetzung für eine Niederlassung ist der Eintrag ins Arztregister sowie
ein schriftlicher Antrag auf Zulassung an den Zulassungsausschuss, einem Gremium
der gemeinsamen Selbstverwaltung, in dem paritätisch Mitglieder der
Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Krankenkassen sitzen. Dieses
Gremium prüft und bewilligt den Antrag auf der Grundlage der Regelung des SGB V
und der Zulassungsverordnung-Ärzte. Nach Bewilligung der Zulassung darf sich
der Arzt Vertragsarzt nennen. Folgende Voraussetzungen müssen für eine
Zulassung als Vertragsarzt erfüllt sein:
Approbation als Arzt oder Psychotherapeut, außerdem bei
Psychotherapeuten ein Abschluss an einem staatlich anerkannten Institut oder
staatlicher Abschluss in einem der drei Richtlinienverfahren
(Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie)
Arztregistereintrag
Schriftlicher Antrag auf Zulassung an den Zulassungsausschuss
Bei Fragen zur Niederlassung berät Sie das Service-Center. Darüber hinaus
informiert die KV Berlin im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Beratung auch
über Niederlassung in persönlichen Beratungsgesprächen oder in den
Veranstaltungen des jährlichen Seminarzyklusses.