Durch die Qualitätssicherung soll das Niveau medizinischer Leistungen erhöht werden.
99 Prozent aller prüffähigen Leistungen sind qualitätskontrolliert
In der ambulanten Versorgung werden von Ärzten und Psychotherapeuten für
immer mehr Leistungen Qualifikationen verlangt, die über die allgemeinen
Anforderungen hinausgehen. Die Zahl dieser qualitätsgesicherten Leistungen (QS-Leistungen)
steigt seit Jahren. In Berlin unterliegen mehr als zwei Drittel aller
diagnostischen und therapeutischen Leistungen, die Vertragsärzte für
gesetzlich krankenversicherte Patienten erbringen, einer externen
Qualitätssicherung. Betrachtet man nur die prüffähigen Leistungen, so werden
durch die KV Berlin 99 Prozent aller Kassenleistungen kontrolliert.
Jeder Arzt und Psychotherapeut, der QS-Leistungen erbringen will, benötigt
dafür eine Genehmigung. Nur wenn er die erforderlichen fachlichen, apparativen
oder räumlichen Voraussetzungen nachweist, darf er diese Leistung für
Kassenpatienten erbringen und bei der KV Berlin abrechnen.
Qualitätskontrolliert sind zum Beispiel Röntgen- und
Ultraschalluntersuchungen, ambulantes Operieren, Laborleistungen oder die
Behandlung von Diabetikern.
Qualitätsmanagement: zusätzlicher Garant für hohes Behandlungsniveau
Neben bundesweiten Regelungen zur Qualitätssicherung, die in Gesetzen,
Verträgen und durch berufsrechtliche Vorschriften bestimmt sind, gibt es im
KV-Bezirk Berlin auch eine Reihe regionaler QS-Vereinbarungen. Dazu zählt die
Home-Care-Vereinbarung, dank derer Krebs- oder Aids-Patienten in ihren letzten
Tagen zu Hause gepflegt werden können. Gefördert wird die Qualitätssicherung
auch durch die schrittweise Einführung des praxisinternen Qualitätsmanagements
an. Dadurch sollen Praxisabläufe nach fachlichen Standards optimiert und
effizienter gestaltet werden – von der Optimierung der Terminvergabe bis hin
zur Erstellung und Überprüfung des Notfallplans.
Teil 2: Was außerdem zur
Qualitätssicherung zählt
(Quelle: KV Berlin)