Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin stärkt die Rechte der Ärzte und Psychotherapeuten, nimmt diese aber auch in die Pflicht. Im Rahmen ihres Gewährleistungsauftrags garantiert sie gegenüber den Krankenkassen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht.
Dazu wacht sie über die Qualität der Leistungserbringung, kontrolliert die
Abrechnung jedes Arztes und jedes Psychotherapeuten auf Plausibilität und
prüft die Einhaltung der vertragsärztlichen Pflichten. Alle diese
Einzelmaßnahmen dienen einem Ziel: Der Gewährleistung einer ambulanten
medizinischen Versorgung auf hohem Qualitätsniveau.
Qualität sichern durch hohe Standards
Die Leistungen, die niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten für
gesetzlich Krankenversicherte erbringen, werden laufend auf ihre Qualität und
ordnungsgemäße Erbringung hin überprüft. In Berlin unterliegen mehr als zwei
Drittel aller diagnostischen und therapeutischen Leistungen, die Vertragsärzte
für gesetzlich krankenversicherte Patienten erbringen, einer externen
Qualitätssicherung. Betrachtet man nur die prüffähigen Leistungen, so werden
durch die KV Berlin 99 Prozent aller Kassenleistungen kontrolliert. Der Arzt
bzw. Psychotherapeut darf diese Leistungen nur erbringen und abrechnen, wenn er
der KV Berlin seine spezielle fachliche Qualifikation nachweist.
Schwarzen Schafen auf der Spur
Jede Abrechnung, die die Ärzte und Psychotherapeuten in Berlin zur Vergütung
einreichen, wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin überprüft. Wem
eine Falschabrechnung nachgewiesen wird, der muss das Geld zurückzahlen und/oder
erhält eine Disziplinarstrafe. Falsch abrechnende Ärzte und Psychotherapeuten
schaden ihren Kollegen. Aufgrund der Budgetierung des ärztlichen Honorars verursachen
mehr abgerechnete Leistungen keinen Cent zusätzliche Kosten für die Solidargemeinschaft.
Die Leidtragenden sind die große Mehrheit der Ärzte und Psychotherapeuten, die
korrekt abrechnet.
Vertragsärztliche Pflichten einhalten
Damit die ambulante Versorgung reibungslos und auf hohem Qualitätsniveau
funktioniert, müssen die Ärzte und Psychotherapeuten bestimmte
„Spielregeln“ einhalten. So sind sie verpflichtet, genügend Sprechzeiten
anzubieten oder bei Urlaub einen Vertreter zu benennen. Zu ihren vertragsärztlichen
Pflichten gehört auch, dass sie ihre Patienten nach den gesetzlichen
Erfordernissen und dem anerkannten medizinischen Standard behandeln und das
Gebot der Wirtschaftlichkeit bei der Behandlung und Verordnung einhalten.