Zur Steigerung der Qualität medizinischer Leistungen hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin zahlreiche Kommissionen eingerichtet.
Ärzte überprüfen Ärzte
Die Kommissionen zur Qualitätssicherung überprüfen die fachliche
Qualifikation derjenigen Ärzte und Psychotherapeuten, die bei der KV die
Abrechnung von so genannten qualitätsgesicherten Leistungen beantragt haben.
Möchte ein Kassenarzt oder -psychotherapeut gesetzlich Versicherten
medizinische Leistungen anbieten, die spezielle Qualifikationen erfordern,
prüft die jeweilige Kommission, ob er das nötige Fachwissen oder andere
Voraussetzungen mitbringt. Diese werden von den Kommissionen auf
unterschiedliche Art und Weise kontrolliert - zum Beispiel durch
stichprobenartige Einzelfallprüfungen, Praxisbegehungen oder durch den
regelmäßigen Nachweis einer Mindestzahl von Untersuchungen bzw. Behandlungen
zu einer qualitätsgesicherten Leistung.