In zahlreiche Entscheidungen des Vorstandes fließen auch die Empfehlungen
von Ausschüssen, Kommissionen und beratenden Fachausschüssen ein. Die Mitglieder
werden durch die Vertreter-
versammlung gewählt. Die Arbeit erfolgt ehrenamtlich.
- Die Kommissionen zur Qualitätssicherung
überprüfen die fachliche Qualifikation derjenigen Ärzte und Psychotherapeuten,
die bei der KV die Abrechnung von so genannten qualitätsgesi-
cherten Leistungen beantragt haben.
- Zu den Ausschüssen
gehören der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, der Disziplinar-,
Honorarverteilungs-, Plausibilitäts- und Satzungsausschuss, der Haushalts- und Finanzausschuss, die Bereitschaftsdienstkommission
sowie die Widerspruchsstelle.
- Die beratenden Fachausschüsse
für die hausärztliche, fach-
ärztliche und psychotherapeutische Versorgung unterstützen den Vorstand und
die Vertreterversammlung in grundlegenden Fragen zur Sicherung der ambulanten
Versorgung. Sie sollen bei allen zur Sicherstellung relevanten Fragen angehört
werden, bevor Beschlüsse gefasst werden.
In den Gremien der Gemeinsamen
Selbstverwaltung arbeiten Ärzte und Krankenkassen gemeinsam. Dazu
gehören Zulassungs-
ausschuss, Berufungsausschuss, Beschwerdeausschuss, Landes-
ausschuss der Ärzte und Krankenkassen und Landesschiedsamt.