Die Vertreterversammlung bildet das Parlament der Berliner niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin. Sie beschließt alle grundsätzlichen Fragen und Regelungen, welche die Ärzte und Psychotherapeuten in ihrer ambulanten Tätigkeit betreffen.
Sie wählt den Vorstand und zahlreiche Gremien. Sie beschließt auch die
Satzung, den Haushalt, die Höhe der Verwaltungskosten bzw. die
Mitgliedsbeiträge, die vom Honorar der KV-Mitglieder für die Finanzierung der
Körperschaft einbehalten werden. Die Vertreterversammlung verabschiedet auch
die vom Vorstand mit den Krankenkassen ausgehandelten Verträge zur ambulanten
Versorgung. Dazu gehört auch der Honorarverteilungsvertrag, nach dem die
jährliche Gesamtvergütung zwischen den Arztgruppen aufgeteilt wird.
Die Vertreterversammlung richtet außerdem verschiedene Ausschüsse und Gremien
ein, in denen niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten ehrenamtlich tätig
sind. Die drei beratenden Fachausschüsse der hausärztlichen, fachärztlichen
und psychotherapeutischen Versorgung spielen eine besondere Rolle: Sie müssen
angehört werden, bevor versorgungsbereichsrelevante Beschlüsse gefasst werden.
Seit Beginn der 13. Amtsperiode (2005) umfasst die Vertreterversammlung 40 Mitglieder,
die ihr Mandat ehrenamtlich ausüben und alle sechs Jahre durch die KV-Mitglieder
gewählt werden. Die Wahlen finden seit 1996 nach dem Verhältniswahlrecht aufgrund
von Listen- und Einzelwahlvorschlägen statt.
Sitzungstermine
Sitzungstermine vorbehaltlich aktueller
Änderungen:
16.02.2012
22.03.2012
jeweils 20.00 Uhr