Die Vertreterversammlung bildet das Parlament der Berliner niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin. Sie beschließt alle grundsätzlichen Fragen und Regelungen, welche die Ärzte und Psychotherapeuten in ihrer ambulanten Tätigkeit betreffen.
Sie wählt den Vorstand und zahlreiche Gremien. Sie beschließt auch die
Satzung, den Haushalt, die Höhe der Verwaltungskosten bzw. die
Mitgliedsbeiträge, die vom Honorar der KV-Mitglieder für die Finanzierung der
Körperschaft einbehalten werden. Die Vertreterversammlung verabschiedet auch
die vom Vorstand mit den Krankenkassen ausgehandelten Verträge zur ambulanten
Versorgung. Dazu gehört auch der Honorarverteilungsvertrag, nach dem die
jährliche Gesamtvergütung zwischen den Arztgruppen aufgeteilt wird.
Wahl der Vertreterversammlung alle sechs Jahre
Die Vertreterversammlung richtet außerdem verschiedene Ausschüsse und
Gremien ein, in denen niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten ehrenamtlich
tätig sind. Die drei beratenden Fachausschüsse der hausärztlichen,
fachärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung spielen eine besondere
Rolle: Sie müssen angehört werden, bevor versorgungsbereichsrelevante
Beschlüsse gefasst werden. Mit Beginn der 13. Amtsperiode (1.1.2005 bis
31.12.2010) umfasst die Vertreterversammlung 40 Mitglieder, die ihr Mandat
ehrenamtlich ausüben und alle sechs Jahre durch die KV-Mitglieder gewählt
werden. Die Wahlen finden seit 1996 nach dem Verhältniswahlrecht aufgrund von
Listen- und Einzelwahlvorschlägen statt. Während der aktuellen 13. Amtperiode
wird die Vertreterversammlung verstärkt eine Kontrollfunktion übernehmen,
ähnlich dem Aufsichtsrat eines Unternehmens.