Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung bildet das Parlament der Berliner niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin. Sie beschließt alle grundsätzlichen Fragen und Regelungen, welche die Ärzte und Psychotherapeuten in ihrer ambulanten Tätigkeit betreffen.

Sie wählt den Vorstand und zahlreiche Gremien. Sie beschließt auch die Satzung, den Haushalt, die Höhe der Verwaltungskosten bzw. die Mitgliedsbeiträge, die vom Honorar der KV-Mitglieder für die Finanzierung der Körperschaft einbehalten werden. Die Vertreterversammlung verabschiedet auch die vom Vorstand mit den Krankenkassen ausgehandelten Verträge zur ambulanten Versorgung. Dazu gehört auch der Honorarverteilungsvertrag, nach dem die jährliche Gesamtvergütung zwischen den Arztgruppen aufgeteilt wird.

Wahl der Vertreterversammlung alle sechs Jahre

Die Vertreterversammlung richtet außerdem verschiedene Ausschüsse und Gremien ein, in denen niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten ehrenamtlich tätig sind. Die drei beratenden Fachausschüsse der hausärztlichen, fachärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung spielen eine besondere Rolle: Sie müssen angehört werden, bevor versorgungsbereichsrelevante Beschlüsse gefasst werden. Mit Beginn der 13. Amtsperiode (1.1.2005 bis 31.12.2010) umfasst die Vertreterversammlung 40 Mitglieder, die ihr Mandat ehrenamtlich ausüben und alle sechs Jahre durch die KV-Mitglieder gewählt werden. Die Wahlen finden seit 1996 nach dem Verhältniswahlrecht aufgrund von Listen- und Einzelwahlvorschlägen statt. Während der aktuellen 13. Amtperiode wird die Vertreterversammlung verstärkt eine Kontrollfunktion übernehmen, ähnlich dem Aufsichtsrat eines Unternehmens.

Sitzungstermine

Sitzungstermine vorbehaltlich aktueller Änderungen:

23. September 2010


11. November 2010

09. Dezember 2010

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