Wer als Arzt oder Psychotherapeut per Zulassung oder Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung in Berlin teilnehmen möchte, muss Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin sein.
Zu den Mitgliedern der KV Berlin gehören:
- zugelassene Ärzte und Psychotherapeuten in eigener Praxis
- zugelassene psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten in eigener Praxis
- angestellte Ärzte oder Psychotherapeuten in einer Praxis, einem
Medizinischen Versorgungszentrum oder einer "Poliklinik" (311er
Einrichtung)
- zur vertragsärztlichen Versorgung ermächtigte Krankenhausärzte und Psychotherapeuten
Über die Zulassung oder Ermächtigung zur vertragsärztlichen Versorgung entscheidet der Zulassungsausschuss, der paritätisch mit Mitgliedern der KV und der Krankenkassen besetzt
ist.
(Quelle: KV Berlin)